Die Stiftung

Unsere Stiftung besteht aus zwei Gremien:

1. Der Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand versteht sich als Treuhänder des Stifterwillens. Er ist der Satzung verpflichtet und verwirklicht den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen. Er ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung.

2. Das Kuratorium

Das Kuratorium besteht aus Personen mit besonderer Fachkompetenz im Hinblick auf die VHL-Erkrankung. Es berät und unterstützt den Stiftungsvorstand durch die Abgabe von Empfehlungen für die Verwendung der Stiftungsmittel.

Beide Gremien arbeiten ehrenamtlich, agieren ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und bekennen sich sowohl zu den Grundsätzen unserer Stiftungspraxis als auch zu unseren Förderrichtlinien.