Die Stiftung
Unsere Stiftung besteht aus zwei Gremien:
1. Der Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand versteht sich als Treuhänder des Stifterwillens. Er ist der Satzung verpflichtet und verwirklicht den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen. Er ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung.
2. Das Kuratorium
Das Kuratorium besteht aus Personen mit besonderer Fachkompetenz im Hinblick auf die VHL-Erkrankung. Es berät und unterstützt den Stiftungsvorstand durch die Abgabe von Empfehlungen für die Verwendung der Stiftungsmittel.